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Todesfall

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Allgemeines zum digitalen Nachlass

Beim digitalen Nachlass handelt es sich insbesondere um die Benutzerkonten und persönlichen Daten, die nach dem Tod eines Menschen im Internet weiter bestehen. Dazu zählen z.B.:

  • Profile auf sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn etc.)
  • E-Mail-Konten
  • Konten bei Online-Diensten (PayPal, Spotify, Netflix etc.)
  • Blogs, Websites, Domainnamen
  • Online-Banking
  • Mediendienste (Spotify, Netflix, Online-Abos von Zeitungen etc.)
  • Fotodienste (Instagram, Flickr )
  • Videodienste (YouTube, Vine etc.)
  • Versandhandel (Amazon, eBay etc.)
  • Profile auf Partnervermittlungsbörsen
  • E-Government (FinanzOnline, ID Austria, Handy-Signatur/Bürgerkarte etc.)

Auch Offline-Daten, die auf einem Gerät gespeichert sind (wie z.B. Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente etc.), gehören zum digitalen Nachlass.

Die Erben treten nach der Einantwortung in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der/des Verstorbenen ein. Auch im Internet geschlossene Verträge der/des Verstorbenen gehen also auf die Erben über.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 546 bis 548 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion