04.04.2020, Verordnung neu: VERBOT VON ZUSAMMENKÜNFTEN - bis 14.04.2020

eine aktuelle Verordnung der Bezirkshauptmannschaft regelt, entsprechend §§ 15 und 18 des Epidemiegesetzes 1950

das Verbot von Zusammenkünften

und

den beschränkten Betrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen

und gilt für den Zeitraum bis zum Ablauf des 13. April 2020.
Genauer Wortlaut siehe bitte unten.