Bauwesen: Vordrucke & Formulare
5. Februar 2024 2024-05-22 11:03Bauwesen: Vordrucke & Formulare
Bauwesen: Vordrucke & Formulare
die Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes 1995 in der derzeit gültigen Fassung (LGBl.Nr. 73/2023) sehen verschiedene Möglichkeiten der Verfahrensabwicklung bei
Neu-, Um- und/oder Zubaumaßnahmen vor.
Die erforderlichen Antragsvordrucke stellen wir nachstehend zu Ihrer Verwendung gerne zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie in allen Fällen rechtzeitig und vor Ausführung von Maßnahmen mit der Baubehörde (1. Bauinstanz = Bürgermeister) Kontakt auf.
Allen Beteiligten ist an einer raschen und korrekten Abwicklung des Verfahrens gelegen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
AUSKUNFT IN ALLEN BAUANGELEGENHEITEN UND ABGABE VON UNTERLAGEN IN BAUVERFAHREN IM MARKTGEMEINDEAMT MOOSKIRCHEN:
Die Entgegennahme von Ansuchen/Anträgen um Erteilung von Bau- oder Abbruchbewilligungen bzw. bauewilligungspflichtigen Vorhaben im vereinfachten Verfahren und/oder meldepflichtige Vorhaben sowie Auskunft in allen Bauangelegenheiten erhalten Sie bitte ausnahmslos nur
NACH ANMELDUNG (TELEFONISCH, ELEKTRONISCH)
Anfragen richten Sie elektronisch bitte nur an gde@mooskirchen.gv.at; telefonische Auskünfte sind leider nicht möglich.
Wir ersuchen um entsprechende Beachtung. Danke.
BAUANSUCHEN | §19 STMK BAUG
In diesem Bereich bereitgestellt sind:
- Vordruck Bauansuchen nach §19 Steiermärkisches Baugesetz
- Vordruck Baubeschreibung nach §23 Steiermärkisches Baugesetz
- Rechtsvorschrift zu §19 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung
§19_BAUANSUCHEN_2021-01-08
§23_BAUBESCHREIBUNG_2020-12
§19_RECHTSVORSCHRIFT_2023-07-31
BAUBEWILLIGUNGSPFLICHTIGE VORHABEN IM VEREINFACHTEN VERFAHREN | §20 STMK BAUG
In diesem Bereich bereitgestellt sind:
- Vordruck Bauansuchen im vereinfachten Verfahren nach § 20 Ziffer 1, Ziffer 2 (lit a-d), Ziffer 3 und Ziffer 4 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung
- Bestimmungen unter Ziffer 1 | relevant für: Neu-, Zu- oder Umbauten von Kleinhäusern;
- Bestimmungen unter Ziffer 2 (a-d) | relevant u.a. für: Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Abstellflächen oder Garagen, sowie Flugdächern;
- Veränderung des natürlichen Geländes
- Die ortsfeste Aufstellung von Motoren, Maschinen, Apparaten oder Ähnlichem | relevant u.a. für Luftwärmepumpen und Klimaanlagen
(alle Infos mit Klick auf den folgenden Link
https://www.mooskirchen.at/wp-content/uploads/2024/03/how-to-do-Luftwaermepumpe-Klimageraete-ab-2022.pdf)
Vordruck Bauansuchen im vereinfachten Verfahren nach § 20 Ziffer 2 (lit e-k), Ziffer 5 und Ziffer 7 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung
- Bestimmungen unter Ziffer 2 (e-k) | relevant u.a. für: Werbeeinrichtungen, Einfriedungen ab 1,5 m Höhe, Stützmauern ab 0,5 m Höhe, Feuerungsanlagen (Mit Klick auf diesen Link finden Sie eine Auflistung notwendiger Unterlagen für Feuerungsanlagen), Solar- und Photovoltaikanlagen bis zu einer Brutto-Fläche von insgesamt nicht mehr als 400 m² und einer Höhe von über 3,50 m
- Bestimmungen unter Ziffer 7 | relevant u.a. für: Aufstellung von Wohnwägen;
Vordruck Abbruchansuchen nach § 20 Ziffer 6 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung
- Bestimmungen unter Ziffer 6 | relevant für: Abbruch von Gebäuden, ausgenommen Nebengebäude
- Rechtsvorschrift für Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren nach §20 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung
§20_BAUANSUCHEN_ZIFFER 1-4_2021-01-08
§20_BAUANSUCHEN_ZIFFER 2/5/7_2021-01-08
§20_ABBRUCHANSUCHEN_2021-01-08
§20_RECHTSVORSCHRIFT_2023-07-31
MELDEPFLICHTIGE BAUVORHABEN | §21 STMK BAUG
In diesem Bereich bereitgestellt sind:
- Vordruck Mitteilung nach §21 Steiermärkisches Baugesetz (meldepflichtige Bauvorhaben)
- Rechtsvorschrift zu §21 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung
§21_MITTEILUNG_MELDEPFLICHTIGES VORHABEN_2021-01-08
§21_RECHTSVORSCHRIFT_2023-07-31
FERTIGSTELLUNGSANZEIGE UND BENÜTZUNGSBEWILLIGUNG | § 38 STMK BAUG
In diesem Bereich bereitgestellt sind:
- Vordruck Fertigstellungsanzeige nach §38 Steiermärkisches Baugesetz
- Vordruck Fertigstellungsanzeige und Ansuchen Benützungsbewilligung nach §38 Steiermärkisches Baugesetz
- Vordruck Beauftragung zur Erstellung Vermessungsplan
- Rechtsvorschrift zu §38 Steiermärkisches Baugesetz in der geltenden Fassung
§38_FERTIGSTELLUNGSANZEIGE_2023-07-31
§38_FERTIGSTELLUNGSANZEIGE UND BENÜTZUNGSBEWILLIGUNG_2023-07-31
FERTIGSTELLUNGSMELDUNG-ERKLÄRUNG-VERMESSUNG
§38_RECHTSVORSCHRIFT_2023-07-31
ANSUCHEN FERNWÄRMEANSCHLUSSBESTÄTIGUNG
In diesem Bereich bereitgestellt:
- Vordruck Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung betreffend Fernwärmeanschluss
INFORMATIONEN ZU UMWELTFÖRDERUNGEN
Zahlreiche Förderstellen von Bund und Ländern bieten eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen. Diese Umweltförderungen bieten einen Anreiz für die Durchführung von Maßnahmen, die positive Umwelteffekte bewirken, insbesondere CO2-Reduktionen und Energieeinsparungen.
Informieren Sie sich – HIER
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG WOHNHAUS – KLEINE SANIERUNG
Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet nicht rückzahlbare
Annuitätenzuschüsse zu Darlehen und Abstattungskrediten.