05.12.2023, Dienstag
Nikolo und Krampus
Zwischen 15.30…
die Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes 1995 in der derzeit gültigen Fassung (LGBl.Nr. 73/2023) sehen verschiedene Möglichkeiten der Verfahrensabwicklung bei
Neu-, Um- und/oder Zubaumaßnahmen
vor.
Die erforderlichen Antragsvordrucke stellen wir nachstehend zu Ihrer Verwendung gerne zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie in allen Fällen rechtzeitig und vor Ausführung von Maßnahmen mit der Baubehörde (1. Bauinstanz = Bürgermeister) Kontakt auf.
Allen Beteiligten ist an einer raschen und korrekten Abwicklung des Verfahrens gelegen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Entgegennahme von Ansuchen/Anträgen um
Erteilung von Bau- oder Abbruchbewilligungen bzw.
bauewilligungspflichtigen Vorhaben im vereinfachten Verfahren und/oder
meldepflichtige Vorhaben
sowie
Auskunft in allen Bauangelegenheiten
erhalten Sie bitte ausnahmslos nur
Anfragen richten Sie elektronisch bitte nur an gde@mooskirchen.gv.at; telefonische Auskünfte sind leider nicht möglich.
Wir ersuchen um entsprechende Beachtung. Danke.
jeden ersten Dienstag im Monat um 08.00 Uhr.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an - 0676/846212800
In diesem Bereich bereitgestellt sind:
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In diesem Bereich bereitgestellt sind:
In diesem Bereich bereitgestellt:
Zahlreiche Förderstellen von Bund und Ländern bieten eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen. Diese Umweltförderungen bieten einen Anreiz für die Durchführung von Maßnahmen, die positive Umwelteffekte bewirken, insbesondere CO2-Reduktionen und Energieeinsparungen.
Informieren Sie sich - HIER
Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet nicht rückzahlbare
Annuitätenzuschüsse zu Darlehen und Abstattungskrediten.