ab 18.03.2023
Ostermarkt Straußenfarm Vötsch
Bi…
Hier finden Sie Vordrucke und Formulare zu allgemeinen Themen
bitte Vordruck ausfüllen und zusammen mit Nachweis von Prüfung bzw. Zeugnis elektronisch übermitteln.
Die Ablagerung von Baum- und Strauchschnitt am LAGERPLATZ bei der Verbandskläranlage in Söding ist möglich, wenn Sie sich eine
ZUTRITTS-KARTE
besorgen.
Bitte bedienen Sie sich der hier zugänglichen Vordrucke: hier
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Details zu den entstehenden Kosten finden Sie bitte hier
Frist: Antragseinbringung bis mindestens 4 Wochen vor Beginn der Ausführungsarbeiten
Frist: Antragseinbringung bis mindestens 2 Wochen vor Beginn der Ausführungsarbeiten
Artikel 24 des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetz 2010 (LGBl. Nr. 78/2010) in der derzeit gültigen Fassung schreibt fest, dass Urnen auf einem Friedhof, in einem Urnenhain oder in einer Urnenhalle beizusetzen oder zu verwahren sind.
Mit Bewilligung der Gemeinde des Ortes, an dem die Urne beigesetzt bzw. verwahrt werden soll, können die Aschenreste (Urne) auch außerhalb eines Friedhofes, eines Urnenhaines oder einer Urnenhalle beigesetzt bzw. verwahrt werden.
Die Haushaltsbestätigung/Privathaushaltsbestätigung weist nach, welche Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird von manchen Behörden und Institutionen (z.B. Förderstellen oder Versicherungen) zur Vorlage verlangt. Die Ausstellung erfolgt auf Antrag aller an einer Unterkunft angemeldeten Menschen durch die örtlich zuständige Meldebehörde aus den Daten des lokalen Melderegisters.
Eine Bauland-Bestätigung – Vorlage beim Grundbuchgericht – ist bei jener Gemeinde zu beantragen, in der sich die Parzelle/n befindet/befinden.
Sie ist auch Voraussetzung für den Erhalt einer Negativbescheinigung durch die Grundverkehrsbehörde.
In diesem Bereich bereitgestellt ist ein Vordruck für den Antrag auf Bestätigung, dass ein Objekt nicht an ein bestehendes Fernwärmenetz angeschlossen ist.