04.-07.07.2022, Montag-Donnerstag
ESV Hobbyturnier
04.-07.07.2022,…
MARKTGEMEINDE
MOOSKIRCHEN
...der Garten vor Graz
Marktplatz 4
8562 Mooskirchen
Hier finden Sie Vordrucke und Formulare zu allgemeinen Themen
Auch dieses Jahr unterstützt die Marktgemeinde Mooskirchen Eltern von Kindern mit Wohnsitz in Mooskirchen beim Kauf einer Saison-Karte für ein beliebiges der Steirischen Freibäder (Ligist, Bärnbach, Stainz, usw.)
Frist: Antragseinbringung nach Ende der Badesaison zwischen 01.09.2022 bis spätestens 15.09.2022.
bitte Vordruck ausfüllen und zusammen mit Nachweis von Prüfung bzw. Zeugnis elektronisch übermitteln.
Die Ablagerung von Baum- und Strauchschnitt am LAGERPLATZ bei der Verbandskläranlage in Söding ist möglich, wenn Sie sich eine
ZUTRITTS-KARTE
besorgen.
Bitte bedienen Sie sich der hier zugänglichen Vordrucke: hier
Frist: Antragseinbringung bis mindestens 4 Wochen vor Beginn der Ausführungsarbeiten
Frist: Antragseinbringung bis mindestens 2 Wochen vor Beginn der Ausführungsarbeiten
Artikel 24 des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetz 2010 (LGBl. Nr. 78/2010) in der derzeit gültigen Fassung schreibt fest, dass Urnen auf einem Friedhof, in einem Urnenhain oder in einer Urnenhalle beizusetzen oder zu verwahren sind.
Mit Bewilligung der Gemeinde des Ortes, an dem die Urne beigesetzt bzw. verwahrt werden soll, können die Aschenreste (Urne) auch außerhalb eines Friedhofes, eines Urnenhaines oder einer Urnenhalle beigesetzt bzw. verwahrt werden.
Die Haushaltsbestätigung/Privathaushaltsbestätigung weist nach, welche Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird von manchen Behörden und Institutionen (z.B. Förderstellen oder Versicherungen) zur Vorlage verlangt. Die Ausstellung erfolgt auf Antrag aller an einer Unterkunft angemeldeten Menschendurch die örtlich zuständige Meldebehörde aus den Daten des lokalen Melderegisters.
Eine Bauland-Bestätigung – Vorlage beim Grundbuchgericht – ist bei jener Gemeinde zu beantragen, in der sich die Parzelle/n befindet/befinden.
Sie ist auch Voraussetzung für den Erhalt einer Negativbescheinigung durch die Grundverkehrsbehörde.