Aktuelle Informationen über An-/Abmeldung eines Kfz, Zulassung, NoVA, Kfz-Abmeldung etc.
Ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer verstorben, genießen die zukünftigen Erbinnen/die zukünftigen Erben in bestimmten Fällen weiterhin Kfz-Versicherungsschutz. Bitte kontaktieren Sie in dieser Frage die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung.
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
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