Muss der Staat meinen Schaden ausgleichen, wenn ich ihn im Zusammenhang mit Maßnahmen des Staats erlitten habe?
Unter dem Begriff Sozialentschädigung (auch "Versorgungswesen" genannt) versteht man die finanzielle Abgeltung von Schäden, die Personen im Zusammenhang mit Maßnahmen des Staates oder in Bereichen, in denen der Staat eine besondere Verantwortung wahrzunehmen hat, erlitten haben.
Formulare zu diesem Thema
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
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