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Alleinerziehung

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Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

  • Erster Teil (gelb/rot)
    • Muss immer mitgeführt werden
    • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
  • Zweiter Teil (gelb/blau)
    • Sollte beim Typenschein verbleiben

Scheckkartenzulassungsschein

Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

Ausführliche Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion