Manchmal fehlen in der Familie die Großeltern. Wer betreut Kinder dann stundenweise, holt sie vom Kindergarten oder Hort ab und unternimmt etwas mit ihnen, wenn die Eltern arbeiten müssen oder abends ausgehen?
Für diesen Zweck wurden Oma-Opa-Dienste geschaffen. Ältere, körperlich und geistig agile Menschen werden von diesen an Familien vermittelt. Ziel ist es, zwischen der Familie und der Leihoma/dem Leihopa eine kontinuierliche, familiäre Beziehung aufzubauen. Für die Kinder soll die Leihoma/der Leihopa eine Bezugsperson werden, die ihnen Aufmerksamkeit und Zeit widmet.
Leihomas/Leihopas sollen keine Haushaltshilfe sein, sondern sich ausschließlich der Kinderbetreuung widmen.
Sollten Sie Interesse daran haben, selbst als Leihoma/Leihopa zu arbeiten, müssen Sie sich direkt an einen Oma-Opa-Dienst wenden. Dort wird in einem Gespräch mit erfahrenen Mitarbeiterinnen/erfahrenen Mitarbeitern festgestellt, ob Sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe geeignet sind.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)