Wenn Sie gemeinsam mit Kindern umziehen, sollten Sie den Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung, der Schule und/oder des Horts frühzeitig planen. Sie müssen Ihr Kind in der neuen Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule und/oder im neuen Hort anmelden und in der alten Betreuungseinrichtung abmelden. Achten Sie auf die Anmeldefristen der jeweiligen Institutionen.
Gegebenenfalls ist auch ein neuer Antrag auf Freifahrt und Fahrtenbeihilfe für Schülerinnen/Schüler zu stellen.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Kinderbetreuung" und "Schule" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wenn Ihre Kinder weiterhin die selbe Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/den selben Hort besuchen, vergessen Sie nicht, die Adressänderung bekannt zu geben.
Freifahrt und Fahrtenbeihilfe (→ BKA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)