Von einem Großunfall wird gesprochen, wenn angenommen wird, dass das Ereignis mit den örtlichen personellen und materiellen Kräften und Mitteln nicht bewältigt werden kann, aber keine erklärte Katastrophensituation vorliegt.
Eine Katastrophe ist eine Ausnahmesituation, in der die täglichen Lebensgewohnheiten der Menschen plötzlich unterbrochen sind und die Betroffenen infolgedessen Schutz, Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische und soziale Fürsorge und andere lebensnotwendige Güter benötigen.
Gemäß dem Bundes-Verfassungsgesetz ist den Gemeinden das Hilfs- und Rettungswesen im eigenen Bereich übertragen, d.h. dass diese in diesem Wirkungsbereich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch die Bundesländer handeln. Jedes Bundesland verfügt über ein inhaltlich abweichendes Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz.
Nähere Informationen über Katastrophenfälle finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)