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Der Nationalrat und dessen Ausschüsse bzw. Unterausschüsse sowie der Bundesrat und dessen Ausschüsse können die Anwesenheit von Mitgliedern der Bundesregierung bei den parlamentarischen Verhandlungen verlangen. Dafür braucht es einen Mehrheitsbeschluss.

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion