Das ist eine Landkarte, die die örtliche Lage der Grundstücke (unter Angabe der Grundstücksnummer) und ihre Grenzen wiedergibt. Sie ist ein Abdruck der Katastermappe und hat keine rechtliche Bedeutung im Grundbuch, sondern dient nur der Auffindung der Einlagezahl (EZ) über die in der Mappe gefundene Grundstücksnummer. Die Mappe kann am Bildschirm (Gericht, Vermessungsamt, Internet) dargestellt und ausgedruckt werden. Beim Vermessungsamt kann auch ein Antrag auf Durchführung verschiedener Amtshandlungen, wie Grenzvermessung oder Vereinigung von Grundstücken, aber auch Grundstücksübertragungen, sofern bestimmte gesetzliche Regelungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes zutreffen, gestellt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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gültig ab Montag 20.09.2021
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