Katastralgemeinden (KG) sind diejenigen Teile der Erdoberfläche, die im Kataster als solche bezeichnet werden.
Meist umfassen politische Gemeinden eine oder mehrere Katastralgemeinden. Jede Katastralgemeinde hat einen Namen, zur leichteren und eindeutigen Bezeichnung auch eine Nummer (z.B. Katastralgemeinde Altenberg, KG-Nummer 20103).
Zur Vereinfachung der Organisation dürfen sich (laut Gesetz) Grenzen von Katastralgemeinden, politischen Gemeinden und Sprengeln der Bezirksgerichte nicht überschneiden.
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