Nach dem Völkerrecht ist ein Flüchtling eine Person, die ihr Heimatland verlassen hat, weil sie eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat. Verfolgungsgründe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Rasse, die Religion, die Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Gesinnung.
Flüchtlinge können in Österreich um Asyl, d.h. um Aufnahme und internationalen Schutz, ansuchen.
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