Alleinerziehung
1. Februar 2024 2024-02-01 10:04Alleinerziehung
Europäische Staatsanwaltschaft
Mit 1. Juni 2021 hat die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ihre Arbeit in 22 teilnehmenden EU-Ländern aufgenommen. Diese unabhängige Institution hat ihren Sitz in Luxemburg und geht gegen Großkriminalität zulasten des EU-Haushalts vor. Geleitet wird sie von einer Europäischen Generalstaatsanwältin/einem Europäischen Generalstaatsanwalt, deren/dessen einmalige Amtszeit sieben Jahre beträgt.
Hinweis
Teilnehmende Länder sind neben Österreich Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Slowenien, Tschechien und Zypern.
Aufgabe der EUStA ist es, Straftaten gegen den EU-Haushalt wie Betrug, Korruption und schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug, strafrechtlich zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Anders als nationale Behörden kann die EUStA ohne langwierige Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit grenzüberschreitend und schnell handeln. Die strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen/Täter betreibt die EUStA jedoch vor den nationalen Gerichten. Dabei kommen in der Regel die Bestimmungen der jeweiligen nationalen Rechtsordnung zur Anwendung.
Wenn die EUStA Ermittlungen in einer Sache aufnimmt, haben die nationalen Behörden eigene Untersuchungen desselben Falles zu unterlassen. Zudem informieren sie die EUStA über alle einschlägigen Tatbestände.
Bei ihren strafrechtlichen Ermittlungen arbeitet die EUStA mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammen, das weiterhin administrative Untersuchungen in allen EU-Staaten vornehmen und z.B. Verdachtsfälle melden kann.
Weiterführende Links
Europäische Staatsanwaltschaft (→ EK)Englischer Text
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (→ EK)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion