Er- und Ablebensversicherungen können als Sicherheit zugunsten der Kreditgeberin/des Kreditgebers abgetreten werden. Das heißt, dass im Falle des Ablebens der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers zuerst der offene Kreditbetrag durch die Versicherung beglichen wird. Erst dann erhalten die Begünstigten den Rest der Versicherungssumme.
Wer bereits eine bestehende Er- und Ablebensversicherung hat, kann diese – nach einer eventuell notwendigen Erhöhung der Versicherungssumme – der Bank als Sicherheit anbieten.
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
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(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)