Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.
Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die
die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.
Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 15.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)