Die Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer gehen mit einem Kreditvertrag eine längerfristige, wirtschaftliche Bindung ein. Eine Änderung der eigenen wirtschaftlichen Situation durch einen möglichen Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes muss mit einkalkuliert werden.
Für die Leistungen der Kreditgeberin/des Kreditgebers sind Finanzierungskosten, wie z.B. Zinsen, Gebühren und Spesen zu bezahlen. Außerdem müssen Gebühren an den Staat bezahlt werden.
Die Kreditkosten sind je nach Vermögenssituationen oder eingebrachten Kreditsicherheiten verhandelbar.
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
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(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)