Im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung sind im Falle eines Freizeitunfalls die folgenden Sozialversicherungsträger als Pensionsversicherungsträger zuständig:
Folgende Leistungen können – im Falle eines Freizeitunfalls – seitens der Pensionsversicherung erbracht werden:
Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung (→ PV)
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)