Im Inland erfolgte Änderungen des Namens werden direkt von den Standesämtern in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig. Die Daten werden von dort der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie eine Beihilfe vom Finanzamt (z.B. Familienbeihilfe) beziehen, sollten Sie Ihre Namensänderung unmittelbar melden. Ansonsten reicht es, wenn Sie die Änderung im Zuge der nächsten Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Um etwaige Verzögerungen durch Unzustellbarkeit von Bescheiden zu vermeiden, ist es aber ratsam, die persönlichen Daten beim Finanzamt immer aktuell zu halten.
Wenn Sie selbstständig beschäftigt sind, müssen Sie eine Namensänderung innerhalb eines Monats unter Angabe Ihrer Steuernummer bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt melden.
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gültig ab Montag 20.09.2021
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