Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat mitzunehmen. Er berechtigt nicht zum Erwerb oder Besitz von Waffen. Für den Erwerb oder Besitz bestimmter Schusswaffen wird eine Waffenbesitzkarte benötigt. Wer eine solche Waffe zusätzlich führen (bei sich tragen) möchte, benötigt einen Waffenpass.
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
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(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)