Zur finanziellen Unterstützung von Pensionsbezieherinnen/Pensionsbeziehern sowie Versicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Pensionsversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet.
Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)