Wer gerade Wehrdienst leistet, muss Adressänderungen unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.Die Meldung der Adressänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Bestätigung der Meldung ist beizulegen oder mitzubringen.
Generell müssen alle Wehrpflichtigen bis zum 50. Lebensjahr bei einem Umzug ins Ausland für mehr als sechs Monate die Adressänderung bei der Ergänzungsabteilung des jeweiligen Militärkommandos melden. Bei einem Umzug im Inland wird die Militärbehörde automatisch durch das Zentrale Melderegister (ZMR) informiert. Die Rückverlegung des Aufenthaltes vom Ausland in das Inland ist vom Wehrpflichtigen binnen drei Wochen dem Militärkommando zu melden.
Weitere Informationen zum Thema "Wehrdienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)