Wenn Sie an Ihrem alten Wohnort eine genehmigte Parkerlaubnis haben, denken Sie rechtzeitig daran, diese zurückzulegen.
In manchen Städten in Österreich benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine Parkerlaubnis. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld eines Umzugs über die entsprechenden Voraussetzungen an Ihrem zukünftigen Wohnort.
Für manche Orte besteht die Möglichkeit, diese Parkerlaubnis auch mittels Online-Formular zu beantragen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)