Mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 wurde das Fundrecht neu geregelt. Damit nehmen ausschließlich die Gemeinden – und nicht mehr die Polizei – die Funktion der Fundbehörde wahr.
Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei (→ BMI) zuständig.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlustanzeige" und "Diebstahlsanzeige" sowie dazu, was beim Fund von Gegenständen zu tun ist, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei (→ BMI) zuständig.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)