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Alleinerziehung

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EU - Unionsbürger

Mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde die Unionsbürgerschaft eingeführt, die für die Unionsbürgerinnen/Unionsbürger der Europäischen Union spezifische Rechte und Pflichten definiert. Dazu zählen:

  • Recht auf Freizügigkeit
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Diplomatischer und konsularischer Schutz
  • Petitions- und Beschwerderecht

Ausführliche Informationen zum Thema "Unionsbürgerschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion