Grundsätzlich werden sämtliche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch auch der Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale.
Ausführliche Informationen zum Thema "Pendlerpauschale und Pendlereuro" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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gültig ab Montag 20.09.2021
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