In gewissen Fällen sind getätigte Rechtsgeschäfte oder Verträge "schwebend unwirksam", bis sie volle Gültigkeit oder Ungültigkeit erlangen.
Beispiel
Minderjährige können Rechtsgeschäfte abschließen und nachträglich die Zustimmung eines Elternteils oder beider Eltern einholen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Geschäft "schwebend unwirksam".
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion