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An-/Abmeldung des Wohnsitzes

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Das europaweite Lastschriftverfahren

Im Gegensatz zum österreichischen Einzugsverfahren kann die SEPA-Lastschrift auch für Zahlungen ins EU-Ausland (sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) verwendet werden. Eine Angabe des BIC zusätzlich zur IBAN ist nicht mehr notwendig.

Beispiel Mandat zur SEPA-Lastschrift

Grafik-Quelle: Austrian Payments Council

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Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion