An-/Abmeldung des Wohnsitzes Handlungsfähigkeit Als Handlungsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Innerhalb der Handlungsfähigkeit unterscheidet man zwischen Geschäftsfähigkeit und Deliktfähigkeit. Ausführliche Informationen zur Handlungsfähigkeit Jugendlicher finden sich auf oesterreich.gv.at. Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion