An-/Abmeldung des Wohnsitzes Handlungsfähigkeit Als Handlungsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Innerhalb der Handlungsfähigkeit unterscheidet man zwischen Geschäftsfähigkeit und Deliktfähigkeit. Ausführliche Informationen finden sich auf oesterreich.gv.at auf der Seite Handlungsfähigkeit Jugendliche. Letzte Aktualisierung: 24. März 2025 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion