An-/Abmeldung des Wohnsitzes Dienstantritt Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen Der Zivildienstleistende ist verpflichtet, den Dienst zu dem im Zuweisungsbescheid genannten Datum bei der genannten Einrichtung anzutreten. Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion Bundeskanzleramt