Von einem Vermächtnis spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft einer verstorbenen Person (etwa die Münzsammlung) erhalten soll. Die solcherart Bedachte/der solcherart Bedachte ist die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer.
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024
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