An-/Abmeldung des Wohnsitzes Zulassungsverfahren Erst nach erfolgter bzw. bereits im Besitz befindlicher Betriebserlaubnis bzw. der technischen Kfz-Überprüfung (im Falle eines Gebrauchtwagens) kann um Zulassung des Kraftfahrzeugs im neuen Aufenthaltsland angesucht werden. Weiterführende Links Zulassung von Autos und anderen Kfz in der EU (→ Your Europe) Letzte Aktualisierung: 19. März 2025 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur