Erkundigen Sie sich im Vorhinein über die Voraussetzungen für die Einreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Heimtierausweis | Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen auf Reisen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein veterinärbehördliches Dokument, der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben. | |
Hundeabgabe | In Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden. | |
Maulkorb- und Leinenzwang | In den meisten österreichischen Gemeinden gibt es Bestimmungen zu Maulkorb- und Leinenzwang. | |
Registrierung | Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. | |
Kampfhunde | Die Rechtsvorschriften für die Haltung von "Kampfhunden" müssen beachtet werden. |
Einreise und Wiedereinreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich (→ BMF)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)