An-/Abmeldung des Wohnsitzes Partei Parteien sind Personen, die einen Antrag auf Entscheidung durch die Behörde oder das Gericht stellen. Als Parteien werden auch die Partnerinnen/die Partner eines Vertrags oder Rechtsgeschäfts bezeichnet. Hinweis Parteien im Gerichtsverfahren sind die Klägerin/der Kläger, die Angeklagte/der Angeklagte, die Beklagte/der Beklagte. Letzte Aktualisierung: 5. März 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion