An-/Abmeldung des Wohnsitzes Ermächtigung Sinnverwandter Begriff: Befugnis Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht). Hinweis Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet. Letzte Aktualisierung: 17. März 2025 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion