An-/Abmeldung des Wohnsitzes Diversionsmaßnahmen Folgende Maßnahmen können im Rahmen der Diversion angeordnet werden: Zahlung eines Geldbetrages Erbringung einer gemeinnützigen Leistung Festsetzung der Probezeit Durchführung des Tatausgleichs Aktuelle Informationen über Diversionsmaßnahmen, Zahlung eines Geldbetrages, Erbringung einer gemeinnützigen Leistung etc. Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion