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An-/Abmeldung des Wohnsitzes

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Miteigentum

Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen an derselben Sache Eigentum haben. Miteigentum kann durch einen privaten Vertrag, durch das Gesetz oder durch eine letztwillige Verfügung entstehen.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion