An-/Abmeldung des Wohnsitzes Generalimporteur Der Generalimporteur hat das Recht, als einziger Importeur einer Ware eines Unternehmens (z.B. Kfz, Maschinen etc.) in ein bestimmtes Land aufzutreten. Weiterführende Links Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMIMI) Letzte Aktualisierung: 2. April 2025 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion