An-/Abmeldung des Wohnsitzes Zuständige Stelle Die Einbringung eines Antrags auf Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ist jedenfalls bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes möglich: das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft in Statutarstädten: der Magistrat in Wien: das Sozialzentrum bzw. Sozialreferat der MA 40 (→ Stadt Wien) Letzte Aktualisierung: 16. April 2025 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz