An-/Abmeldung des Wohnsitzes Zuständige Stelle Die Einbringung eines Antrags auf Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ist jedenfalls bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes möglich: Das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft In Statutarstädten: der Magistrat In Wien: das Sozialzentrum bzw. Sozialreferat der MA 40 (→ Stadt Wien) Letzte Aktualisierung: 9. April 2024 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz