An-/Abmeldung des Wohnsitzes Erwerbseinkommen Als Erwerbseinkommen gelten das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt, Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz. Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dachverband der Sozialversicherungsträger