An-/Abmeldung des Wohnsitzes Grundbuchseinsicht In das Grundbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt. Allgemeines zur Grundbucheinsicht Einsichtnahme und Abfragen bei Gericht Einsichtnahme bei Notaren Grundbuchabfrage über das Internet Aktuelle Informationen über Grundbucheinsicht, Einsichtnahme bei Notaren, Abfrage bei Gericht, etc. Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion