An-/Abmeldung des Wohnsitzes Lohnzettel Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen. Hinweis Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen. Letzte Aktualisierung: 18. April 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion