An-/Abmeldung des Wohnsitzes Arbeitsjahr Das erste Arbeitsjahr beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, die weiteren Arbeitsjahre mit dem jeweiligen Jahrestag. Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeit, Beruf und Pension" finden sich auf oesterreich.gv.at. Letzte Aktualisierung: 19. März 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion