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An-/Abmeldung des Wohnsitzes

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Von Amts wegen

Sinnverwandter Begriff: ex officio

Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion