Bauen
1. Februar 2024 2024-02-01 10:07Bauen
Zuweisungsbescheid
Vor Dienstantritt erhält der Zivildienstpflichtige einen Zuweisungsbescheid von der Zivildienstserviceagentur. In diesem sind angegeben:
- Beginn und Ende des Zivildienstes
- Name und Anschrift der Einrichtung, bei der der Zivildienst zu leisten ist
- Datum und Uhrzeit des Dienstantritts
- Art der Dienstleistung
Achtung
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die zum Zivildienst zugewiesen wurden, genießen einen Kündigungs- und Entlassungsschutz unter der Voraussetzung, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bei Zustellung des Zuweisungsbescheides unverzüglich über die Zuweisung informiert wurde. Lassen Sie sich von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass Sie ihr/ihm den Zuweisungsbescheid unverzüglich nach der Zustellung vorgelegt haben und die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber somit über die Zuweisung zum Zivildienst informiert haben. Bei Bezug von Arbeitslosengeld ist die zuständige Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices über die erfolgte Zuweisung zu verständigen.
Weiterführende Links
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt