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1. Februar 2024 2024-02-01 10:07Bauen
Teilnahme an ELGA
Allgemeines zum Widerspruch gegen die Teilnahme
Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil; jede/jeder kann jedoch entscheiden, ob und in welchem Umfang.
Der ELGA-Teilnahme kann
- zur Gänze (generelles Opt-out) oder
- nur teilweise (partielles Opt-out)
widersprochen werden.
Ein "partielles Opt-out" bedeutet, dass (nur) der Teilnahme an bestimmten ELGA-Applikationen (z.B. eBefunde) widersprochen wird. In diesem Fall wird weiter an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Applikationen teilgenommen (z.B. eMedikation). Der Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer" bleibt.
Ein "generelles Opt-out" hingegen bedeutet, dass gar nicht an ELGA teilgenommen wird, also weder an den eBefunden noch an der eMedikation. Dadurch ist man keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.
Wer wieder an ELGA teilnehmen möchte, der/dem ist das jederzeit möglich (sogenannter Widerruf des Widerspruchs). In diesem Fall erfolgt jedoch keine Rückerfassung zwischenzeitlich, also während einer "ELGA-freien Zeit" entstandener ELGA-Gesundheitsdaten. Der Widerruf des Widerspruchs wird − wie der Widerspruch − bei der ELGA-Widerspruchstelle oder über das ELGA-Zugangsportal abgegeben (siehe unten).
ELGA-Teilnehmerinnen/ELGA-Teilnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Widerspruch auszuüben:
- Elektronisch oder über das ELGA-Zugangsportal mittels ID Austria/EU Login
- Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.
- oder schriftlich bei der Widerspruchstelle. In diesem Fall ist das unterschriebene Formular (Willenserklärung) im Original mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an: ELGA-Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien, zu senden. Das Formular selbst ist bspw. online über das ELGA-Formularservice zu erstellen.
Allgemeine Informationen zu ELGA finden sich auf oesterreich.gv.at sowie im Informationsfolder der ELGA-Ombudsstelle.
Für telefonische Auskünfte ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 19 Uhr, erreichbar. Die ELGA-Serviceline ist auch über die E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at zu erreichen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)
- ELGA-Verordnung (ELGA-VO)
Formular
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz