Bauen
1. Februar 2024 2024-02-01 10:07Bauen
Maßnahmen nach Gewaltanwendung
- Verständigung der Polizei
- Sofortiges Betretungsverbot zum Schutz vor Gewalt
- Verständigung der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen
- Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern und Gewalttäterinnen
- Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
- Recht auf Trennung
Aktuelle Informationen über Maßnahmen nach Gewaltanwendung, Verständigung des Jugendwohlfahrtsträgers, Recht auf Trennung etc.
Im Thema "Unterstützungen für Verbrechensopfer" finden Sie Informationen über Rechte und Pflichten von Opfern im Strafverfahren sowie über deren Rechte im Zivilverfahren.
Tipp
Weiterführende Informationen über Gewalt an Kindern (→ BKA) und Frauen (→ BKA) finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Frauen, Familien und Jugend.
Der vom Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Weissen Ring eingerichtete Opfernotruf (→ BMJ) 0800/112 112 gibt von Gewalt Betroffenen kostenlose und anonyme Hilfe durch Psychologinnen/Psychologen sowie professionell ausgebildete Helferinnen/Helfer. Des Weiteren bietet er rechtliche Beratung und vermittelt an spezialisierte Hilfseinrichtungen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion