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1. Februar 2024 2024-02-01 10:07Bauen
Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Vorarlberg
Die Haltung eines Listenhundes ist in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Als Listenhunde bzw. Kampfhunde gelten in Vorarlberg:
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Fila Brasileiro
- Argentinischer Mastiff
- Mastiff
- Bullmastiff
- Tosa Inu
- Bordeaux Dogge
- Dogo Argentino
- Ridgeback
- Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
- Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen
Im Einzelfall und bei Listenhunden werden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben. Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.
Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.
Rechtsquellen
- Vorarlberger Gesetz über Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei (Landes-Sicherheitsgesetz)
- Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion